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Allgemeine Nutzungs-, Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von „UBI4ALL“, Anbieter: EBI Politische Teilhabe in Europa gemeinnützige Unternehmergesellschaft (nachfolgend auch „EBI gUG“ genannt), Deutschland.
Es gibt einen Teil der ...
A. Allgemeine Informationen
B. Nutzungsbedingungen für den Onlinedienst www.ubi4all.org der EBI gUG
C. Bedingungen für Unterstützer
D. Bedingungen für die Teilnahme an Verlosungen für bedingungsloses Grundeinkommen
E. Schlussbestimmungen
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1. Anbieter und Geltungsbereich der NutzungsbedingungenEs gibt einen Teil der ...
1.1 Anbieter des Online-Dienstes „www.ubi4all.org“ (im Folgenden auch „der Dienst“ genannt) und damit Vertragspartner des Nutzers des Dienstes (im Folgenden auch „Nutzer“ genannt) ist EBI Politische Teilhabe in Europa gemeinnützige Unternehmergesellschaft (im Folgenden auch „EBI gUG“ genannt).
1.2 Die folgenden Bestimmungen enthalten die Bedingungen und Verhaltensregeln für die Nutzung des Dienstes, den Support sowie die Teilnahme an Gewinnspielen und sind für alle Rechtsgeschäfte und Handlungen verbindlich, die Rechtsgeschäften ähneln, die zwischen EBI gUG und dem Nutzer durchgeführt werden . Darüber hinaus regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beziehung zwischen den Benutzern untereinander hinsichtlich der Interaktion und Kommunikation innerhalb und über den Dienst.
2. Ergänzende BedingungenEs gibt einen Teil der ...
Diese Teilnahmebedingungen werden durch die auf www.ubi4all.org veröffentlichten Teilnahmebedingungen für einzelne Gewinnspiele ergänzt.
3. Legitimierte Sprache
Es gibt einen Teil der ...Der Online-Dienst von EBI gUG wird in englischer Sprache veröffentlicht. Es bietet auch eine Übersetzung in andere Sprachen durch automatische Übersetzung von GTranslate Inc. Aus rechtlichen Gründen ist nur der Originaltext in englischer Sprache zulässig. EBI gUG übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die von GTranslate Inc. übersetzt wurden.
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1. Die Nutzung des DienstesEs gibt einen Teil der ...
1.1 Die Nutzung des Dienstes („Surfen“) ist grundsätzlich allen Personen gestattet. Zur aktiven Nutzung gehört insbesondere die Anmeldung zur Verlosung des Bedingungslosen Grundeinkommens, die zum Zeitpunkt der Verlosung nur Personen gestattet ist, die zum Zeitpunkt der Verlosung das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz weltweit haben.
2. Einstellung von Projekten/verbotenen ProjektenEs gibt einen Teil der ...
2.1 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber der EBI gUG, keine Inhalte einzustellen, die rechtswidriger Natur oder rechtswidriger Inhalte sind oder – aus welchen Gründen auch immer – in Deutschland nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt oder beworben werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Projekte unzulässig, die bzw. deren Inhalte in folgende Kategorien fallen:
Der Nutzer ist in Bezug auf diesen Punkt 2.1 verpflichtet, die Projekte zu prüfen, die er stoppen möchte.
3. Regeln für andere Benutzerinhalte / BenutzerfotosEs gibt einen Teil der ...
3.1 Die Bestimmungen des Abschnitts 2.1 gelten in vollem Umfang für alle Inhalte, die der Nutzer in den Dienst stellt, dh insbesondere für Texte und Bilder.
3.2 Der Nutzer hat dem Urheberrecht und den Nebenrechten des Dritten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wenn er selbst nicht der Urheber des betreffenden Inhalts ist.
4. Nutzungsrechte an InhaltenEs gibt einen Teil der ...
4.1 Der Nutzer, der Inhalte in den Dienst stellt, gewährt EBI gUG übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte an den Inhalten, soweit dies für den Betrieb des Dienstes erforderlich ist.
4.2 Vor diesem Hintergrund räumt der Benutzer EBI gUG insbesondere das Recht ein, den relevanten Inhalt dem Dienst technisch zum Abrufen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Reproduktionen vorzunehmen (Speichern auf den Servern usw.). Darüber hinaus gewährt der Nutzer EBI gUG das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, um sie auf der Website besser präsentieren zu können. Darüber hinaus hat EBI gUG das Recht, die Inhalte im Rahmen des Dienstes öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich zu reproduzieren, wobei dies insbesondere auch die Zugänglichkeit oder den Versand der Inhalte durch Übertragung der Inhalte auf feste oder mobile Endgeräte umfasst anderer Benutzer im Rahmen von automatisierten Abonnementdiensten (Push-Diensten) oder Abrufdiensten (Pull-Diensten) (z. B. über Podcasting, RSS-Feed, Atom-Feed, XML-Schnittstelle oder andere Technologien). Unter dem Recht zur Ausstrahlung wird insbesondere das Recht zur Reproduktion von Inhalten im Dienst durch kontinuierliche Übertragung der Daten (Streaming) verstanden, einschließlich der Möglichkeit, den Strom so anzuordnen, dass die ausgestrahlten Daten von der gespeichert werden können Empfänger.
5. Gewerbliche Nutzung / sonstiges unsachgemäßes VerhaltenEs gibt einen Teil der ...
5.1 Der Service ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die Verwendung für kommerzielle und / oder geschäftliche Zwecke ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für das Angebot von Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art gegen Bezahlung oder die Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebots sowie für die Benennung von Mehrwertdienstnummern (insbesondere 0900-Nummern) oder Mehrwert-SMS-Nummern (Premium SMS) im Rahmen des Dienstes. Dieses Verbot gilt in gleicher Weise für die Beziehung zwischen Nutzern, sofern die betreffende Kommunikation über den Dienst und seine Funktionen erfolgt, sowie für die Werbung für Produkte und Dienstleistungen, die von Dritten gegen Bezahlung angeboten werden.
5.2 Darüber hinaus darf der Benutzer keine automatischen oder manuellen Verfahren zum Lesen, Speichern, Verarbeiten, Ändern, Weiterleiten oder anderweitigen Missbrauch von Daten aus dem Dienst verwenden. Es dürfen keine E-Mails abgefangen werden.
5.3 Der Benutzer darf keine Viren, Trojaner und entsprechenden Skripte und Programme oder ähnlichen Schadcode in den Dienst einbringen. Das Versenden von Spam-E-Mails ist ebenfalls untersagt.
5.4 Insbesondere ist die Veröffentlichung, Übermittlung oder sonstige Übermittlung personenbezogener Daten anderer Nutzer oder Dritter ebenfalls untersagt.
6. Newsletter / WerbungEs gibt einen Teil der ...
Auf ausdrücklichen Wunsch sendet die EBI gUG dem Nutzer in angemessenen Abständen einen E-Mail-Newsletter an seine E-Mail-Adresse zu, der redaktionelle Informationen von und über das Angebot der EBI gUG enthält (zB dass ein neues Grundeinkommen ausgelost wird). Des Weiteren behält sich die EBI gUG vor, den Nutzer per E-Mail über eigene Produkte und Angebote Dritter zu informieren. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen, etwa über die entsprechende Funktion im Newsletter selbst oder per E-Mail an [E-Mail geschützt] .
7. Gewährleistung und Haftung des Nutzers/Freigabe hinsichtlich rechtswidriger InhalteEs gibt einen Teil der ...
7.1 Der Nutzer garantiert EBI gUG, dass er berechtigt ist und in der Lage ist, die Rechte in dem in Ziffer 6 festgelegten Umfang zu übertragen. Der Nutzer garantiert gegenüber EBI gUG ferner, dass er keine Inhalte in den Dienst stellt, dessen Betreff Materie oder Inhalt verstößt gegen die Absätze 4, 5 und 7.
7.2 Der Nutzer ist allein verantwortlich für alle von ihm veröffentlichten Inhalte sowie für das Bestehen der hierfür erforderlichen Rechtspositionen. EBI gUG überprüft nicht die vom Benutzer veröffentlichten Inhalte.
Weitere Schadensersatzansprüche von EBI gUG bleiben unberührt.
8. Haftung der EBI gUGEs gibt einen Teil der ...
EBI gUG haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten jedoch zwei Einschränkungen: Wenn sich aus dem Datenverlust Schäden am Nutzer ergeben, haftet EBI gUG hierfür nicht, da die Schäden durch regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären. Bei nur leicht fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen ist die Haftung von EBI gUG auch für vertraglich untypische oder unvorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern die Schäden keine Auswirkungen auf Leben, Körper oder Gesundheit haben.
9. ErfüllungsgehilfenEs gibt einen Teil der ...
EBI gUG behält sich das Recht vor, Dritte zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen einzusetzen.
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10. Verstöße gegen die NutzungsbedingungenEs gibt einen Teil der ...
EBI gUG behält sich das Recht vor, Inhalte zu löschen, die gemäß diesen Nutzungsbedingungen unzulässig sind, und Benutzer nach Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen zu warnen, um Benutzer zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu ermutigen. Warnungen und Suspensionen werden dem Benutzer in Textform mitgeteilt. Darüber hinaus kann eine außerordentliche Beendigung der Benutzerbeziehung ausgesprochen werden.
11. Kündigung des NutzungsvertragesEs gibt einen Teil der ...
11.1 Die Benutzerbeziehung kann vom Benutzer jederzeit von EBI gUG mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Für jede Kündigung ist ein Textformular erforderlich, dh mindestens eine E-Mail.
11.2 Nach Beendigung des Vertrages werden alle Benutzerdaten gelöscht, sofern aus rechtlichen Gründen keine Speicherung erforderlich ist. Eine Reaktivierung ist daher nicht möglich.
11.3 Wenn EBI gUG dem Benutzer eine außerordentliche Kündigung erklärt, kann sich der Benutzer ohne Zustimmung von EBI gUG nicht erneut für den Dienst registrieren.
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1 PrinzipienEs gibt einen Teil der ...
1.1 EBI gUG vermittelt Spenden von Unterstützern an die Empfänger des Grundeinkommens (Begünstigte) und sammelt Spenden zur Verwirklichung ihrer organisatorischen Zwecke.
1.2 Alle Zahlungen der Unterstützer (einmalige Zahlungen, laufende Zahlungen) in den "Topf für das Grundeinkommen" werden von der EBI gUG treuhänderisch verwaltet und im Namen der Spender ausschließlich zur Zahlung des bedingungslosen Grundeinkommens an die Begünstigten verwendet.
1.3 Spenden werden von EBI gUG ausschließlich zur Verwirklichung ihrer Zwecke verwendet.
2. Bestimmung über die Verwendung von Zahlungen der UnterstützerEs gibt einen Teil der ...
2.1 Unterstützer können entscheiden, ob ihre einmaligen oder laufenden Zahlungen als Spende für die Zwecke der EBI gUG oder als Geschenk an den Grundeinkommenstopf gewährt werden sollen oder wie eine Zahlung zwischen den beiden Zwecken aufgeteilt werden soll.
2.2 Mangels einer Verwendungsbestimmung ist die EBI gUG berechtigt, bis zu 50 % der Vergütung als Spende einzuziehen. Bei Zahlungen von 1.000 € und mehr wird die EBI gUG den Unterstützer fragen, wie die Zahlung verwendet werden soll, wenn eine Kontaktaufnahme zustande kommt.
3. Einzahlungen in den Topf für das GrundeinkommenEs gibt einen Teil der ...
3.1 Zahlungen in den Topf für das Grundeinkommen werden vom Unterstützer unter der Bedingung und Anweisung geleistet, dass die EBI gUG diese Mittel zusammen mit allen anderen Zahlungen in den Topf für das Grundeinkommen in Treuhand und getrennt von ihren anderen Vermögenswerten für die Unterstützer und Forwards verwaltet sie an Empfänger von bedingungslosem Grundeinkommen als Spenden der Unterstützer. Die Übertragung ist anonym. EBI gUG wird den Begünstigten weder die Namen der Spender noch den Spendern die Namen der Begünstigten mitteilen.
3.2 Die Unterstützer ermächtigen die EBI gUG, die Empfänger ihrer Spenden aus den Antragstellern auszuwählen. Die Auswahl erfolgt derzeit durch Auslosung.
3.3 Die Unterstützer ermächtigen die EBI gUG, die Höhe der Spenden zu bestimmen. Derzeit wird ein Grundeinkommen von 9.600 € pro Empfänger, zahlbar in 12 monatlichen Raten von je 800 €, per Los gezogen.
3.4 Bei der Weiterleitung der Spenden gelten die zuerst eingegangenen Zahlungen als zuerst verwendet (first-in, first-out) und werden gleichmäßig an alle Empfänger der jeweiligen Weiterleitung verteilt.
3.5 Die Unterstützer verzichten auf Ansprüche auf Rückzahlung von Zahlungen, die noch nicht an den Grundeinkommenstopf weitergeleitet wurden. Wenn die EBI-GUG die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens endgültig einstellt, kann der EBI-GUG ein verbleibender Restbetrag der treuhänderisch verwalteten Mittel zugewiesen werden, der geringer ist als der Betrag des zuletzt gewährten Grundeinkommens, um seine organisatorischen Zwecke zu verfolgen.
3.6 Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung
Die EBI gUG wird die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der Mittel im von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Grundeinkommenstopf haben und das Prüfungsergebnis in ihrem Jahresbericht veröffentlichen.
4. SpendenEs gibt einen Teil der ...
Spenden an die EBI gUG werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Auf Wunsch erhalten die Spender eine Spendenquittung. Für Spenden zur Weiterleitung an Grundeinkommensempfänger kann keine Spendenquittung ausgestellt werden.
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1 FörderfähigkeitEs gibt einen Teil der ...
1.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
1.2 An der aktuellen Verlosung nehmen alle Personen teil, die sich unter www.ubi4all.org mit korrekten Daten im Sinne ihres Personalausweises für das Gewinnspiel registriert, die Nutzungsbedingungen akzeptiert und ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben .
1.3 Personen, die nicht durch Spenden zur Finanzierung des Grundeinkommens beigetragen haben, können ebenfalls ausdrücklich teilnehmen. Es besteht daher kein Zusammenhang zwischen der Unterstützung und der Gewinnmöglichkeit.
1.4 Jede Person kann nur einmal pro Verlosung über die Website teilnehmen.
1.5 Eine wirksame Teilnahme an einem Gewinnspiel ist nur dann gegeben, wenn der vollständige Name (alle Vor- und Nachnamen, wie auf einem gültigen amtlichen Ausweis oder Geburtsurkunde), das Geburtsdatum der Teilnehmer und das Wohnsitzland vollständig und richtig eingetragen wurden im Anmeldeformular.
1.6 Die Teilnahme an einer Verlosung ist nicht mit dem Kauf von Waren oder der Nutzung von Dienstleistungen verbunden.
1.7 Kein Land kann zweimal hintereinander gewinnen: Registrierte Personen mit Wohnsitz in dem Land, in dem der Gewinner der letzten Verlosung zum Zeitpunkt der Verlosung seinen Wohnsitz hatte, sind von der unmittelbar folgenden Verlosung ausgeschlossen.
2. Ausschluss von der TeilnahmeEs gibt einen Teil der ...
2.1 Personen, die bereits ein Grundeinkommen erhalten haben oder am Tag der Ziehung bereits ein Grundeinkommen im Sinne dieser Bedingungen erhalten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich EBI gUG das Recht vor, Personen von der Teilnahme an Verlosungen auszuschließen.
2.3 Wenn die Verlosung oder die Teilnahme daran am Ort der Teilnahme durch Gesetz oder andere Bestimmungen verboten ist, ist eine Teilnahme von diesem Ort aus leider nicht möglich.
3. Durchführung des GewinnspielsEs gibt einen Teil der ...
3.1 Die Termine der Verlosungen und die Anzahl der jeweils ausgelosten Grundeinkommen werden unter www.ubi4all.org (früher unter www.ubi4all.eu) oder durch Mailings an den Nutzer bekannt gegeben.
3.2 Die Verlosungen werden gefilmt und anschließend online zur Ansicht bereitgestellt. Das genaue Datum der Verlosung wird auf www.ubi4all.org oder per Mailing an den Nutzer bekannt gegeben.
3.3 Die Verlosungen können auch per Livestream auf einem öffentlich zugänglichen Kanal (z. B. YouTube oder TV) gezeigt und dann online angezeigt werden.
3.4 Bei der Teilnahme an einer Verlosung erhalten alle Teilnehmer Lottoscheinnummern, die ihnen per E-Mail zugesandt werden. Bei der öffentlichen Verlosung wird für jedes zu ziehende Grundeinkommen eine Gewinnzahl generiert. Die Teilnehmer mit Ticketnummern, die einer dieser Gewinnzahlen entsprechen, haben gewonnen.
3.5 Ein Rechtsweg, z. B. aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Fehler bei der Durchführung der Verlosung, ist ausgeschlossen.
4. wird bearbeitetEs gibt einen Teil der ...
4.1 Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Ihr Vorname und ihr Wohnsitzland werden auf www.ubi4all.org und anderen von UBI4ALL kontrollierten Kanälen veröffentlicht. Die Gewinner stimmen dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich zu.
4.2 Die Gewinner müssen nachweisen, dass die für die Teilnahme bereitgestellten Informationen (vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnsitzland) wahr sind. Das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht.
4.3 Wenn die Gewinner nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über ihren Preis antworten, erlischt ihr Anspruch auf den Preis. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse verantwortlich.
4.4 Das Grundeinkommen wird durch Überweisung auf ein Konto im SEPA-Zahlungsbereich ausgezahlt. Transaktionskosten oder Gebühren für die Übertragung auf andere Weise werden vom Preis abgezogen.
4.5 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung des bedingungslosen Grundeinkommens und es ist keine Benachrichtigung über den Preis erforderlich.
5. Vorzeitige Beendigung des GewinnspielsEs gibt einen Teil der ...
5.1 EBI gUG behält sich das Recht vor, eine Verlosung jederzeit ohne vorherige Ankündigung abzusagen oder zu beenden. EBI gUG macht von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hardware und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung nicht garantiert werden kann. Wenn eine solche Kündigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann EBI gUG eine Entschädigung für den von dieser Person verursachten Schaden verlangen.
5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Lotterie sind ausgeschlossen.
6. Preis
6.1 Die Gewinner erhalten ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das in monatlichen Beträgen für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird. Anzahl, Höhe und Laufzeit des gezogenen Grundeinkommens werden vor jeder Ziehung auf www.ubi4all.org oder per Mailing an den Nutzer bekannt gegeben.
6.2 Die Zahlung erfolgt zu Monatsbeginn. Der erste Zahlungsmonat ist der folgende Monat des Preises, frühestens jedoch der erste Monat nach erfolgreicher Überprüfung der personenbezogenen Daten.
6.3 Eine Person kann bei derselben Verlosung nur einmal gewinnen.
6.4 Es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf eine einmalige Zahlung des Gewinnbetrags.
7. Zusatzbedingungen für einzelne GewinnspieleEs gibt einen Teil der ...
Weitere Bedingungen für einzelne Gewinnspiele werden mit der Ankündigung des jeweiligen Gewinnspiels auf www.ubi4all.org oder durch Mailings an den Nutzer bekannt gegeben.
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1. DatenschutzEs gibt einen Teil der ...
Siehe www.ubi4all.org/privacy-policy
2. HaftungEs gibt einen Teil der ...
2.1 Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
2.2 EBI gUG als Veranstalter haftet in keiner Form für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Teilnahme an der Verlosung oder der Unzugänglichkeit des Internet-Servers resultieren, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen zurückzuführen, für die der Veranstalter verantwortlich ist.
3. Änderung dieser Bedingungen, anwendbares RechtEs gibt einen Teil der ...
3.1 EBI gUG behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Benutzer per E-Mail zugesandt.
3.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E-Mail keine Einwände gegen deren Gültigkeit erhebt. Der Einspruch muss in Textform vorliegen. EBI gUG wird den Benutzer in der E-Mail separat über die Möglichkeit eines Widerspruchs, die Frist und die Folgen der Inaktivität des Benutzers informieren. Widerspricht der Nutzer, hat jede Partei das Recht, die Nutzungsvereinbarung in Textform mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Kündigungsfrist zu kündigen.
3.3 Die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu ändern, gilt nicht für Änderungen, die sich auf den Inhalt und den Umfang der Kernnutzung des Dienstes zum Nachteil des Nutzers oder auf die Einführung neuer Verpflichtungen für den Nutzer auswirken die zuvor nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurden. Sollten diesbezüglich Änderungen an den Bedingungen vorgenommen werden, bietet EBI gUG die Fortsetzung der Benutzerbeziehung unter den neuen Bedingungen an.
3.4 Das Vertragsverhältnis zwischen der EBI gUG und dem Nutzer/Teilnehmer/Abonnenten sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt einen Teil der ...
Stand: 22. Mai 2023